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   BPatG, 04.05.2000 - 25 W (pat) 135/99   

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https://dejure.org/2000,21284
BPatG, 04.05.2000 - 25 W (pat) 135/99 (https://dejure.org/2000,21284)
BPatG, Entscheidung vom 04.05.2000 - 25 W (pat) 135/99 (https://dejure.org/2000,21284)
BPatG, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 25 W (pat) 135/99 (https://dejure.org/2000,21284)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 04.05.2000 - 25 W (pat) 135/99
    Gegen eine solche Alleinprägung spricht schon der Erfahrungssatz, daß der Verkehr Marken regelmäßig ohne analysierende Betrachtungsweise aufnimmt (vgl BGH MarkenR 1999, 199, 201 liSp 2. Absatz - MONOFLAM/POLYFLAM).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und

    Auszug aus BPatG, 04.05.2000 - 25 W (pat) 135/99
    In Bezug auf die Anmeldewaren "Schuhwaren" ist allerdings schon zweifelhaft, ob diese mit den Widerspruchswaren überhaupt ähnlich sind (vgl dazu die Entscheidung des BGH GRUR 1999, 164 "JOHN LOBB", bei welcher der BGH die Warenähnlichkeit zwischen "Bekleidungsstücken" und "Schuhen" verneint hat).
  • BPatG, 22.07.2008 - 27 W (pat) 115/07
    Soweit die Widersprechende auf die Entscheidungen des 25. Senats vom 4. Mai 2000 (25 W (pat) 135/99 -Medi Dino/Timor) und des HABM vom 25. Oktober 2000 (R 328/1999-3 -MEDI-CARE), der die spätere Entscheidung vom 16. März 2004 (R 0475/03-1 -Medigel) widerspricht, hinweist, vermag dies eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen, denn abgesehen davon, dass hierin -wenn überhaupt -lediglich eine abweichende Tatsachenbeurteilung zum Ausdruck kommt, können diese Entscheidungen wegen der erst nach ihrem Erlass verkündeten neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, demzufolge eine beschreibende Bedeutung bereits vorliegt, wenn ein Markenwort in einer möglichen Bedeutung warenbeschreibend ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, 147 f. [Rz. 32] -DOUBLEMINT), nicht mehr eine andere Sichtweise anregen.
  • BPatG, 29.10.2009 - 30 W (pat) 66/07
    Soweit sich die Widersprechende auf die Aussage in der Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 4.5.2000 (25 W (pat) 135/99, betreffend "Medi Dino ./. Timor") beruft, wonach der Bestandteil "Medi" nicht in seinem kennzeichnenden Gewicht deutlich reduziert sei, trifft diese jedenfalls im vorliegenden Fall nicht zu, weil dort der besagte Bestandteil sich auf die Waren "Bekleidung, Schuhe oder Kopfbedeckungen" bezog, welche regelmäßig keinen engeren beschreibenden Zusammenhang mit den im vorliegenden Fall maßgebenden, vornehmlich den medizinischen Sektor betreffenden Waren und Dienstleistungen aufweisen, während vorliegend Letzteres der Fall ist.
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